Der Staat fördert den Umbau von altersgerecht gestaltetem Wohnraum mit zinsgünstigen KfW-Darlehen. Für den Kauf barrierefrei gestalteter Wohneinheiten oder für Umbaumaßnahmen, die die Barrierefreiheit erhöhen, können
• bis zu 50.000,- € Kreditbetrag je Wohneinheit
• ab 1,00 % effektivem Jahreszins in Anspruch genommen werden.
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter des Bauherren und ist eine ideale Ergänzung zum KfW-Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren“.
Folgende Umbaumaßnahmen sind unter anderen im Bad- und Sanitärbereich förderfähig:
• neue Grundrissaufteilung bzw. Anpassung der Raumgeometrie;
• Anbringung von Stütz- und Halteelementen;
• Schaffung bodengleicher bzw. begehbarer Duschplätze;
• Austausch von Sanitärobjekten (WCs, Waschbecken und Badewannen) ;
• Modernisierung von Bedienelementen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum KfW-Kredit 159 „barrierefrei Umbauen” ( z.B. Formulare, Beispiele, häufige Fragen, etc.). Den Umbau zum barrierefreien Wohnraum fördert die KfW nicht nur mit Krediten. Alternativ können Bauherren auch ein Investitionszuschuss (Nr. 455) beantragen.
Barrierefreies Bad 2 – Mit Zuschuss vom Staat das Bad sanieren
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Der Staat fördert den Umbau von altersgerecht gestaltetem Wohnraum mit zinsgünstigen KfW-Darlehen. Für den Kauf barrierefrei gestalteter Wohneinheiten oder für Umbaumaßnahmen, die die Barrierefreiheit erhöhen, können
• bis zu 50.000,- € Kreditbetrag je
Wohneinheit
• ab 1,00 % effektivem Jahreszins in
Anspruch genommen werden.
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter des Bauherren und ist eine ideale Ergänzung zum KfW-Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren“.
Folgende Umbaumaßnahmen sind unter anderen im Bad- und Sanitärbereich förderfähig:
• neue Grundrissaufteilung bzw.
Anpassung der Raumgeometrie;
• Anbringung von Stütz- und
Halteelementen;
• Schaffung bodengleicher bzw.
begehbarer Duschplätze;
• Austausch von Sanitärobjekten (WCs,
Waschbecken und Badewannen) ;
• Modernisierung von Bedienelementen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum KfW-Kredit 159 „barrierefrei Umbauen” ( z.B. Formulare, Beispiele, häufige Fragen, etc.). Den Umbau zum barrierefreien Wohnraum fördert die KfW nicht nur mit Krediten. Alternativ können Bauherren auch ein Investitionszuschuss (Nr. 455) beantragen.
Barrierefreies Bad 2 – Mit Zuschuss vom Staat das Bad sanieren