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Barrierefreies Bad 2 – Mit Zuschuss vom Staat das Bad sanieren

Der Staat fördert den Umbau von altersgerecht gestaltetem Wohnraum mit zinsgünstigen KfW-Darlehen. Für den Kauf barrierefrei gestalteter Wohneinheiten oder für Umbaumaßnahmen, die die Barrierefreiheit erhöhen, können

 

  • bis zu 50.000,- € Kreditbetrag je Wohneinheit

  • ab 1,00 % effektivem Jahreszins in Anspruch genommen werden.

 

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter des Bauherren und ist eine ideale Ergänzung zum KfW-Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren“.

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Folgende Umbaumaßnahmen sind unter anderen im Bad- und Sanitärbereich förderfähig:

 

  • neue Grundrissaufteilung bzw. Anpassung der Raumgeometrie;

  • Anbringung von Stütz- und Halteelementen;

  • Schaffung bodengleicher bzw. begehbarer Duschplätze;

  • Austausch von Sanitärobjekten (WCs, Waschbecken und Badewannen) ;

  • Modernisierung von Bedienelementen.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum KfW-Kredit 159 „barrierefrei Umbauen” (z.B. Formulare, Beispiele, häufige Fragen, etc.). Den Umbau zum barrierefreien Wohnraum fördert die KfW nicht nur mit Krediten. Alternativ können Bauherren auch ein Investitionszuschuss (Nr. 455) beantragen.

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